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   LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08   

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LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08 (https://dejure.org/2008,47071)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2008 - 27 O 840/08 (https://dejure.org/2008,47071)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 27 O 840/08 (https://dejure.org/2008,47071)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsanspruch nach zwei Jahren wegen Erfahrungsbericht über Software

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsanspruch nach zwei Jahren gegen Erfahrungsbericht über Software

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden ( BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst ( BGH NJW 1998, 3047, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).

    Bei mehreren Deutungen des Inhalts einer Äußerung ist dann der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt ( BGH NJW 1998, 3047, 3048 [BGH 16.06.1998 - VI ZR 205/97] ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht - soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht, sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben ( BVerfG AfP 2005, 544 ff. [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] ; NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a.a.O. , Rdn. 4.2).

    Eine auf Unterlassung zielende Verurteilung kann der Äußernde vermeiden, wenn er eine ernsthafte und inhaltlich ausreichende Erklärung abgibt, die mehrdeutige Äußerung, der eine Aussage mit dem persönlichkeitsverletzenden Inhalt entnommen werden kann, nicht oder nur mit geeigneten Klarstellungen zu wiederholen ( BVerfG AfP 2005, 544, 546 [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] ).

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Dabei ist nicht nur vom Wortlaut auszugehen oder von der Bedeutung, die das Lexikon der Aussage zumisst, sondern es ist die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände mit zu berücksichtigen, in deren Kontext die Äußerung gefallen ist ( BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; Löffler, Presserecht, 4. Aufl., Rdn. 90 zu § 6 LPG).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht - soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht, sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben ( BVerfG AfP 2005, 544 ff. [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] ; NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a.a.O. , Rdn. 4.2).

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind ( BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] ; NJW 1985, 1621, 1622 [BGH 12.02.1985 - VI ZR 225/83] ), es sei denn, der Störer kann sich auf die Wahrnehmung eines berechtigten Informationsinteresses berufen.

    Dies hat zur Folge, dass die aus § 186 StGB folgende Beweislastumkehr entfiele, so dass die Beweislast wie im Regelfall den Verletzten träfe ( BGH NJW 1985, 1621, 1622 [BGH 12.02.1985 - VI ZR 225/83] ).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Vielmehr ist bei der Ermittlung des Aussagegehalts auf den Gesamtbericht abzustellen (BGH a.a.O.; NJW 1992, 1312, 1313 [BGH 10.12.1991 - VI ZR 53/91] ) und zu prüfen, welcher Sinn sich dem dafür maßgebenden Durchschnittsleser aufdrängt (BGH a.a.O.; Wenzel-Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdn. 4.4 und 4.5).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht - soweit es um die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung geht, sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben ( BVerfG AfP 2005, 544 ff. [BVerfG 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98] ; NJW 1994, 2943 [BVerfG 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92] ; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a.a.O. , Rdn. 4.2).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f. [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ; 93, 266, 293 f. ) .
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Bei Werturteilen wird maßgebend, ob sie als Schmähung, Formalbeleidigung oder Verletzung der Menschenwürde anzusehen und deshalb zu unterlassen sind oder, wenn dies zu verneinen ist, ob sie im Rahmen einer Abwägung dem Persönlichkeitsschutz vorgehen (vgl. BVerfGE 90, 241, 248 f. [BVerfG 13.04.1994 - 1 BvR 23/94] ; 93, 266, 293 f. ) .
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind ( BGH NJW 1996, 1131, 1133 [BGH 30.01.1996 - VI ZR 386/94] ; NJW 1985, 1621, 1622 [BGH 12.02.1985 - VI ZR 225/83] ), es sei denn, der Störer kann sich auf die Wahrnehmung eines berechtigten Informationsinteresses berufen.
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können ( BGH NJW 1994, 1281 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es fehlt.
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 840/08
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2003 ( NJW 2004, 1034 [BGH 09.12.2003 - VI ZR 38/03] ) ausgeführt hat, dass auch ein Zeitablauf von drei Jahren nach der Veröffentlichung dem Richtigstellungsanspruch nicht entgegenstehen müsse, vermag dies an der rechtlichen Bewertung nichts zu ändern.
  • LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 507/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung in der Druckausgabe und der

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